Nach dem Ende der Ferien, also am 14. September, beginnt wieder unsere beliebte Wassergymnastik in der Rohräckerschule. In derselben Woche, am Freitag,18. September, starten wir auch im Hallenbad Berkheim. Für alle Wassergymnastik-Angebote ist unbedingt eine Anmeldung unter
Rehabilitationssport, oder kurz Rehasport, ist ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einer lizenzierten Übungsleiterin geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept.
Wer hat Anspruch?
Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden oder in einer stationären medizinischen Rehabilitation waren. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen, sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht auf eigene Kosten, z.B. mit Zehnerkarte, erfolgt.
Durch eine solche ärztliche Verordnung erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme im Voraus mit ihrer Kasse abklären.
Ziele des Rehasports
Rehabilitationssport ist ein Konzept, das auf Bewegungstraining anstelle von Behandlungen mit Medikamenten setzt. Primäre Ziele des Rehasports sind die Verbesserung der Vitalität sowie der Mobilität von Patienten. Wichtige Ziele sind u.a. die Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen, die Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben, die Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Mobilität, die Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstbewusstsein, eine positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patienten. So soll eine Hilfe zur Selbsthilfe für die Teilnehmer entstehen. Final soll ein Rehasportler die erlernten Übungen eigenverantwortlich ausführen, wenn die Einheiten (i.d.R. 50) abtrainiert sind.
Qualitätssicherung
Nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter darf ein Gruppentraining leiten und mit den Kostenträgern abrechnen. Herzsportgruppen müssen von einem kooperierenden Arzt oder Sanitäter betreut werden, der u.a. für Rückfragen zur Verfügung steht.
Der SV185 – Abteilung Rehasport
Wir bieten Rehasport nach Krebs, bei Diabetes, bei orthopädischen Problemen, bei neurologischen Erkrankungen, Lungensport, Wassergymnastik und Herzsport in verschiedenen, nach Leistung gestuften Gruppen an. Nähere Infos auf der Homepage sv1845.de
Das neue Angebot der Reha-Sportabteilung, die Herzinsuffizienzgruppe, kann beginnen, sobald sich noch ein paar Teilnehmer melden. Wir stehen in den Startlöchern : Montag Abend in der Neckarsporthalle von 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr. Ein leichtes Sportprogramm mit Ausdauer, Kräftigung und Beweglichkeit für alle Menschen mit Herzinsuffizienz. Die Teilnahme ist möglich mit der ärztlichen Verordnung zum Rehasport bei Herzinsuffizienz (Formular 56). Wichtig zu wissen: Diese Verordnung beeinflusst das ärztliche Budget nicht, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen im Rahmen einer Präventionsleistung (Verschlechterung der Erkrankung verhindern oder sogar den Zustand verbessern). Wenn Sie AOK-Mitglied sind, entfällt sogar die sonst notwendige Genehmigung durch die Krankenkasse. Wir freuen uns auf das Bekunden Ihres Interesses unter
