Nach den Ferien beginnen zwei neue Kurse Wassergymnastik im Reha Sport SV 1845 Esslingen
Sie können sehr gerne zum Schnuppern kommen, Dienstags in die Wassergymnastik von 19:30 - 20:30 Uhr im Merkel Mineralbad oder Freitags in die Wassergymnastik von 20:00 - 21:00 Uhr im Hallenbad Berkheim und dabei sein. Es sind noch Plätze frei!
Die großen Ferien nahen, und damit auch eine kleine Verschnaufpause für die Übungsleiterinnen, da wir in den Sommerferien ein reduziertes Programm anbieten. Jeden Montag, beginnend mit dem 4. August, gibt es drei aufeinander folgende Sportangebote in der Neckarsporthalle: Von 17.45 Uhr bis 18.30 Uhr eine gemischte Gruppe Neurosport, Krebssport und Ortho-Sitz, von 18.45 Uhr bis 19.30 Uhr eine Gruppe Orthopädie- und Diabetessport sowie von 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr eine Herzsportgruppe. Jeden Mittwoch ab 6. August gibt es in der Kleinturnhalle in Weil eine Vormittagsgruppe Neurosport, Lungensport und Orthopädiesport von 10 Uhr bis 11 Uhr. Alle Teilnehmer am regulären Programm sind herzlich eingeladen, mitzumachen. Wir freuen uns auf Euch!
Die Abteilung Rehasport des SV 1845 bietet zwei verschiedene Herzsportgruppen parallel an: Eine Herzsportgruppe für fittere Teilnehmer und eine Herzinsuffizienzgruppe für Teilnehmer, die nicht sehr belastbar sind. Beide finden statt am Montagsabend ab 19.45 Uhr in der Neckarsporthalle in Esslingen. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne unter
Rehabilitationssport, oder kurz Rehasport, ist ein ärztlich verordnetes Gruppentraining, welches von einer lizenzierten Übungsleiterin geleitet wird. Durch die speziellen sowie vielseitigen Anwendungen von sportlichen (Gymnastik-)Übungen, spricht man auch gerne von einem Therapiekonzept.
Wer hat Anspruch?
Gesetzlichen Anspruch auf Rehabilitationssport Leistungen haben ausschließlich Patienten, die sich in einer ärztlichen Behandlung befinden oder in einer stationären medizinischen Rehabilitation waren. Infolgedessen kann nur ein Arzt Rehasport verordnen, sofern eine Teilnahme am Rehasport nicht auf eigene Kosten, z.B. mit Zehnerkarte, erfolgt.
Durch eine solche ärztliche Verordnung erhalten Rehasportler Anspruch auf Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Privat Versicherte müssen die Kostenübernahme im Voraus mit ihrer Kasse abklären.
Ziele des Rehasports
Rehabilitationssport ist ein Konzept, das auf Bewegungstraining anstelle von Behandlungen mit Medikamenten setzt. Primäre Ziele des Rehasports sind die Verbesserung der Vitalität sowie der Mobilität von Patienten. Wichtige Ziele sind u.a. die Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen, die Wiedereingliederung in das Alltags- und Berufsleben, die Verbesserung von Beweglichkeit, Koordination und Mobilität, die Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstbewusstsein, eine positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patienten. So soll eine Hilfe zur Selbsthilfe für die Teilnehmer entstehen. Final soll ein Rehasportler die erlernten Übungen eigenverantwortlich ausführen, wenn die Einheiten (i.d.R. 50) abtrainiert sind.
Qualitätssicherung
Nur ein lizenzierter Rehasport Übungsleiter darf ein Gruppentraining leiten und mit den Kostenträgern abrechnen. Herzsportgruppen müssen von einem kooperierenden Arzt oder Sanitäter betreut werden, der u.a. für Rückfragen zur Verfügung steht.
Der SV185 – Abteilung Rehasport
Wir bieten Rehasport nach Krebs, bei Diabetes, bei orthopädischen Problemen, bei neurologischen Erkrankungen, Lungensport, Wassergymnastik und Herzsport in verschiedenen, nach Leistung gestuften Gruppen an. Nähere Infos auf der Homepage sv1845.de
Das neue Angebot der Reha-Sportabteilung, die Herzinsuffizienzgruppe, kann beginnen, sobald sich noch ein paar Teilnehmer melden. Wir stehen in den Startlöchern : Montag Abend in der Neckarsporthalle von 19.45 Uhr bis 20.45 Uhr. Ein leichtes Sportprogramm mit Ausdauer, Kräftigung und Beweglichkeit für alle Menschen mit Herzinsuffizienz. Die Teilnahme ist möglich mit der ärztlichen Verordnung zum Rehasport bei Herzinsuffizienz (Formular 56). Wichtig zu wissen: Diese Verordnung beeinflusst das ärztliche Budget nicht, da die Krankenkassen die Kosten übernehmen im Rahmen einer Präventionsleistung (Verschlechterung der Erkrankung verhindern oder sogar den Zustand verbessern). Wenn Sie AOK-Mitglied sind, entfällt sogar die sonst notwendige Genehmigung durch die Krankenkasse. Wir freuen uns auf das Bekunden Ihres Interesses unter
